Neue Verträge für freiberufliche LehrerInnen an den bezirklichen Musikschulen
17.07.2013: Die ignorante Antwort des Senats auf meine Kleine Anfrage Drs. 17/12137 vom 27. Mai 2013.
Senat fehlt Verständnis für MusikschullehrerInnen
Die Antwort auf meine kleine Anfrage zu den neuen Verträgen für freiberufliche Lehrkräfte an den bezirklichen Musikschulen macht einmal mehr die mangelnde Bereitschaft des Senats deutlich, sich für die Nöte der arbeitnehmerähnlichen Honorarkräfte an Musikschulen zu interessieren. Mehr als 90 Prozent des Musikschulunterrichtes in den Bezirken wird von Honorarkräften erteilt. Diese werden gezwungen, neue Verträge mit Wirkung zum 1.8. zu unterschreiben, um so dem Vorwurf der Scheinselbständigkeit durch die Rentenversicherung zu entgehen. Noch immer weigern sich viele Honorarkräfte, die neuen Verträge zu unterschreiben und riskieren so ihre Kündigung. In einigen bezirklichen Musikschulen droht so nach den Sommerferien der Notstand.
Die neuen Verträge bedeuten Einkommenseinbußen und ein unglaubliches Maß an Bürokratie, weil zukünftig alle Tätigkeiten einzeln abgerechnet werden müssen. Der Senat verweist auf Honorarerhöhungen. Dies ist unlauter, denn es handelt sich hier um überfällige Tarifanpassungen, die den MusikschullehrerInnen sowieso zugestanden hätten. Für den neuen Einkommensverlust durch die Vertragsumstellung wäre ein zusätzlicher Ausgleich erforderlich.
Die MusikschullehrerInnen brauchen kurzfristig einen Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Honorarkräfte und eine klare Perspektive zu mehr Festanstellungen. Die neuen Verträge müssen in Absprache mit der Rentenversicherung nachgebessert werden.