VHS- und Musikschulantrag in Teilen angenommen

19.09.2013: Heute wurde im Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie des Abgeordnetenhauses ein Änderungsantrag der rotschwarzen Koalition zum gemeinsamen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, Linken und Piraten "Musikschulen und Volkshochschulen sichern - Arbeitsbedingungen der Honorarkräfte an Musikschulen und Volkshochschulen verbessern" Drs. 17/ 0449 angenommen.

Den genauen Wortlaut werden wir dem Protokoll entnehmen, sinngemäß heißt es: "Der Senat wird aufgefordert, gemeinsam mit den Bezirken die Mindestqualität für Volkshochschulen und Musikschulen hinsichtlich des quantitativen und qualitativen Angebots und der Leitungsfunktionsstellenstruktur zu verbessern.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. Januar 2014 zu berichten."

Dass dies dem Ergebnis des Abschlussberichtes der Kommission Berliner Volkshochschulen und Berliner Musikschulen von 2009 entspricht, durfte nicht mehr drin stehen.

Ebenfalls abgelehnt wurde die Aufforderung, mit den gewerkschaftlichen Vertretungen für die Honorarkräfte von Musikschulen und Volkshochschulen in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel, dass für die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in arbeitnehmerähnlichem Status gem. § 12 a TVG der Abschluss von Tarifverträgen analog den Tarifverträgen für so genannte feste freie MitarbeiterInnen bei Sendeanstalten vereinbart werden mit den bekannten Forderungen nach Regelungen zu Honorarfortzahlung, Mutterschutz usw. , die auch im Antrag enthalten waren.

Ebenso abgelehnt wurde die Aufforderung dazu ein Finanzkonzept vorzulegen, das nicht einseitig die Bezirke belastet.

Aber immerhin, der erste Fuß ist in der Tür!

Außerdem hat der Ausschuss beschlossen, die Forderungen des Musikschulbeirats für Sofortmaßnahmen an den Hauptausschuss zu überweisen. Das beinhaltet das von den Bezirken mitbeschlossene Modell zur Ausweitung der Mindestversorgungsdichte, die Erhöhung der Festangestelltenquote auf 20 Prozent abgekoppelt von den Stellenabbauforderungen an die Bezirke und die Finanzierung der bereits wirksamen und kommenden Anpassungen der Honorarsätze für die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Bezirke, um Entgelterhöhungen zu vermeiden.

Nun werden wir sehen, wie der Hauptausschuss damit umgehen wird.

Das war einer der besseren Tage für Musikschulen und Volkshochschulen.

Trotzdem bin ich enttäuscht, dass alle Zitate aus SPD-Parteitagsbeschlüssen nicht gefruchtet haben, diese zur Zustimmung zu Tarifverhandlungen für die arbeitnehmerähnlichen Honorarkräfte zu bewegen. Natürlich habe ich auch argumentiert, dass die VHS-Honorarkräfte, auch wenn sie regelmäßig unterrichten, die Honorarfortzahlung im Krankheitsfall noch nicht haben - mit allen Folgen.

Zugehörige Dateien:
d17-0449.pdfDownload (33 kb)
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