Nach Hochzeitsgeschenk für Lesben und Schwule muss jetzt auch der Senat verfassungskonform handeln

01.08.2012: Anja Kofbinger und Thomas Birk, queerpolitische Sprecher_innen, sagen zum heutigen Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften:

Auf den Tag genau elf Jahre nach Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes beschließt das Bundesverfassungsgericht heute, dass die sexuelle Orientierung eines Paares kein sachlicher Rechtfertigungsgrund für Differenzierungen und Ungleichbehandlungen ist. Diskriminierungen der Lebenspartner sind rückwirkend zum 1. August 2001 zu beseitigen.

Das ist in erster Linie eine schwere Klatsche für die Bundesregierung, die sich mit einigen partiellen Anpassungen in den letzten Jahren millimeterweise in die richtige Richtung bewegt hat. Aber das Urteil zeigt deutlich: Gleiche Rechte für Lesben und Schwule als Verfassungsgebot gelten für Bund und Länder uneingeschränkt.

Wir sehen dies auch in Berlin mit Genugtuung, bestätigt das Gericht doch unsere Auffassung, dass eine Ungleichbehandlung von vornherein verfassungswidrig war. Wir sind deshalb gespannt, wie sich die rot-schwarze Koalition dazu verhalten wird. Eine Anpassung ist in vielen Bereichen auf landesgesetzlicher Ebene zwar bereits umfänglich erfolgt, allerdings mit unterschiedlichen Rückwirkungszeiten.

Wir fordern den Senat deshalb auf, das Urteil ernst zu nehmen und umgehend zu prüfen, in welchen Gesetzen die Rückwirkung zum 1. August 2001 erfolgen muss.

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