Warum lässt der Senat seine verpartnerten BeamtInnen im Stich?
18.12.2013: Schriftliche Antwort auf meine mündliche Anfrage vom 21.11.2013.
Dem Abgeordnetenhaus liegen seit August 2012 Anträge von Grünen und Linken vor zur rückwirkenden Gleichstellung von verpartnerten Beamt*innen und verheirateten Beamt*innen im Besoldungs- und Versorgungsrecht zum 1.8.2001 gemäß dem Bundesverfassungsgerichtsbeschluss dazu vom 19. Juni 2012.
Als die Anträge am 4.11.2013 auf der Tagesordnung des Innenausschusses waren, wurden sie von SPD und CDU von der Tagesordnung gestimmt, weil es hieß, die Koalition und der Senat prüfen noch. Das gleiche bekomme ich nun als Antwort des Senats auf meine schriftlich beantwortete mündliche Anfrage. Was gibt es da groß zu prüfen?! Aus dem bisherigen Datum 3.12.2003 muss lediglich 1.8.2001 gemacht werden. Unsere Gesetzesanträge dazu liegen vor und müssen einfach nur angenommen werden. Der rot-schwarze Senat, der im Koalitionsvertrag versprochen hatte, die rechliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen konsequent vorantreiben zu wollen, hat mal wieder sein Glaubwürdigkeit verspielt.