Berliner Wassertisch

Anbei die Antworten auf die Fragen des Berliner Wassertisches.

1. Stimmen Sie gegen die vom Berliner Senat abgeschlossenen Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe?

Ja. Schon vor Abschluss der Verträge 1999 hatten wir die Intransparenz bemängelt, vor steigenden Wasserpreisen gewarnt und die hohen Renditegarantien für die privaten Eigentümer kritisiert. All dies hat sich in der Praxis und durch die Offenlegung der Verträge in Folge des Volksentscheids bestätigt. Wir dagegen legten damals ein alternatives Modell für den Verbleib der Wasserbetriebe in Öffentlicher Hand vor. Damit wollten wir eine öffentliche Kontrolle der Wasserbetriebe gewährleisten sowie die öffentliche Verantwortung für sozialverträgliche Tarife, die Sicherung von Arbeitsplätzen und hohe Umweltstandards festschreiben. Interessant ist, dass die Verantwortlichen für den Verkauf von damals z. T. erneut für das Abgeordnetenhaus kandidieren, als sei nichts gewesen.

2. Setzen Sie sich für eine Normenkontrollklage beim Berliner Verfassungsgerichtshof gegen das Betriebegesetz unter Heranziehung der nun offen gelegten Verträge ein?

Ja. Es ist in mehr als einer Hinsicht erforderlich, das Berliner Betriebegesetz zu ändern. Nicht nur zu der Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe fallen uns da Änderungsnotwendigkeiten ein. Bündnis 90/Die Grünen treten bei dieser Wahl auch dafür ein, dieses Gesetz aus der Regierung heraus zu verbessern.

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