Pressemitteilung: Diskriminierender Fragebogen im Justizvollzug

20.07.2006: Thomas Birk, Sprecher für Lesben- und Schwulenpolitik, erklärt:

Erst durch eine kleine Anfrage (Drs. 15/13 581) wurde die Senatsverwaltung auf diskriminierende Aufnahmeformulare in der Untersuchungshaft, bei Freiheitsstrafen, Ersatzfreiheitsstrafen und Jugendstrafen aufmerksam. In den Formularen werden in einer Rubrik zwischen "seelischen und geistigen Besonderheiten" und "Krankheiten (insbesondere ansteckende)" auch "gleichgeschlechtliche Neigungen" abgefragt.

Justizsenatorin Schubert kündigt in der Antwort auf die Kleine Anfrage an, diese ganze Passage aus den Formularen zu streichen. Die erhobenen Daten hätten keinerlei Konsequenzen im Umgang mit den Untersuchungsgefangenen oder Häftlingen gehabt. Wenn das so ist, fragt man fragt sich nur, warum kein Richter vorher auf die Idee gekommen ist, diese Fragen zu beanstanden?

Dies zeigt: In der Verwaltung gibt es immer noch Restbestände von struktureller Diskriminierung. Der Senat ist gut beraten, seine Formulare und Tätigkeit daraufhin zu überprüfen.

  • Seite bei Twitter teilen
  • Seite bei Facebook teilen
  • Via WhatsApp senden
Aktuell