Allparteienantrag mit Auflagen zum IT-Planungsrat im Berliner Abgeordnetenhaus

24.03.2010: Nachdem zu Beginn des Jahres auf Initiative von Bündnis 90/Die Grünen der sächsische Landtag einen Beschluss gefasst hatte, der die Ratifizierung des IT-Staatsvertrages zur Gründung des IT-Planungsrat mit kritischen Auflagen verband, tut es ihm jetzt das Abgeordnetenhaus von Berlin gleich:

Auf Anregung von Bündnis 90/Die Grünen wird morgen, am 25. März, von allen Fraktionen (Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, Linke und FDP) ein entsprechender Antrag (Drs. 16/3057) eingebracht und mit Sofortabstimmung beschlossen werden.

Die AntragsstellerInnen fordern für die Arbeit des IT-Planungsrats folgende Grundsätze ein: In der Geschäftsordnung des IT-Planungsrats soll die Beachtung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung ausdrücklich fixiert werden. Zu den Sitzungen soll gegebenenfalls ein Landesdatenschutzbeauftragter eingeladen werden. Die im Staatsvertrag vorgesehene Verwendung bestehender Marktstandards darf weder dazu führen, dass der rechtlich erforderliche Datenschutz missachtet wird, noch dass es zu marktbeherrschenden Positionen von Anbietern dieser Standards kommt. Deswegen sollen vorrangig offene IT-Standards eingesetzt werden. Außerdem fordert das Parlament eine laufende öffentliche Berichterstattung über Entscheidungen des IT-Planungsrats ein.

Thomas Birk, verwaltungsreformpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dazu: "Dieser gemeinsame Beschluss soll ein Signal an den Planungsrat sein, dass wir genau hinschauen werden, was da vereinbart wird. Wir wollen so verhindern, dass wenige Marktführer der Branche die IT-Strategie des öffentlichen Sektors bestimmen. Wir dürfen die Chancen für Open Source nicht verbauen."

Die Gründung des IT-Planungsrats soll der Entwicklung von bundesweit einheitlichen IT-Standards für den öffentlichen Dienst dienen. Sie wurde durch die Änderung des Grundgesetzes durch die Einfügung des Art. 91c ermöglicht. Nach Ratifizierung des entsprechenden Staatsvertrages durch den Bund und alle Bundesländer wird der IT-Planungsrat seine Arbeit zum 1. April 2010 offiziell aufnehmen.

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